Eine mir seit Jahren bekannte Garmischer Kollegin trifft
mich am Flughafen. Sie muß gleich weiter und reicht mir kurz die Garmisch
Ausgabe des Münchner Merkurs durch das geöffnete Fenster.
“Im München-Teil
findest du einen Artikel über das was du gestern geschrieben
hast.“
Und schon ist sie im Flughafengebäude verschwunden. Das Foto
des Artikels habe ich gestern in Facebook gestellt. Zum gleichen Thema ruft
mich ein Kollege an.
“Hast du es gelesen?“
Wieder geht es um einen Zeitungsartikel, diesmal steht er in
der Süddeutschen. Auf meiner -> Facebook Seite gab es eine kurze
Diskussion über das Thema. Gestern war das schon Gespräch unter den Taxifahrern
am Bahnhof und heute am Flughafen. Es geht um Colexio im Allgemeinen, und um
die Isarfunk – Partnerschaft im Besonderen.
Ich teile nicht die Befürchtungen vieler meiner Kollegen.
Ein Sammeltransfer vom oder zum Flughafen wird uns nicht die Fahrgäste
abgraben. Wenn ich meine Stammgäste betrachte wird niemand einen Sammeltransfer
buchen. Die potenziellen Kunden sind eher die S-Bahnfahrer. Für Sammelfahrten
(im PBefG noch als Marktfahrten tituliert) bräuchte man
eine Genehmigung für Sonderlienenverkehr. Der während der letzten Tage in
diesem Zusammenhang erwähnte Kaulke hat eine solche
Genehmigung. Sonderlinienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit PKW sind zwei
verschiedene Stiefel. Selbst zwischen Mietwagen und Taxis gibt es da noch Unterschiede. Mietwagen (nach § 49 PBefG) dürfen nur im Ganzen angemietet werden. Taxis hingegen dürften auch sitzplatzweise
gemietet werden.
Als wir unseren Flughafensammeltransfer betrieben, buchten
die Gäste bei dem Reisebüro meiner Frau die Fahrt zum Flughafen. Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmte das
Reisebüro. Während der Fahrten lief das Taxameter, abgerechnet wurde am
Monatsende.
Bei den Sammel- und Verteilfahrten die wir bisher hier in München durchführen,
( Buszubringer, Dialysefahrten … ) buchen unsere Gäste
unsere Taxis auch nicht im Ganzen, aber die Fahrgäste bezahlen nicht einzeln.
Auf der Homepage von Colexio habe ich gelesen, dass die Fahrgäste über ihr App vorgeschlagen bekommen wie der Taxifahrpreis aufgeteilt werden sollte.
Sauberer wäre es für Colexio in Bezug auf das
Personenbeförderungsgesetz, wenn Colexio
die Fahrten bezahlt. Die Rolle Celexios als Bestimmer von Zweck, Ziel, Ablauf
und Auftraggeber der Fahrt wäre klarer hervorgehoben.
Über Alledem schwebt dann noch der Sechser, der -> § 6 PBefG,
der verbietet Gestaltungen und Scheintatbestände einzurichten um die
Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes zu umgehen.
Einen großen Vorteil aber, hat der Paragraph; er gilt immer
nur für die Anderen.
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