Donnerstag, 23. Februar 2012

Im Gespräch


Eine mir seit Jahren bekannte Garmischer Kollegin trifft mich am Flughafen. Sie muß gleich weiter und reicht mir kurz die Garmisch Ausgabe des Münchner Merkurs durch das geöffnete Fenster.

“Im München-Teil  findest du einen Artikel über das was du gestern geschrieben hast.“

Und schon ist sie im Flughafengebäude verschwunden. Das Foto des Artikels habe ich gestern in Facebook gestellt. Zum gleichen Thema ruft mich ein Kollege an.

“Hast du es gelesen?“

Wieder geht es um einen Zeitungsartikel, diesmal steht er in der Süddeutschen. Auf meiner -> Facebook Seite gab es eine kurze Diskussion über das Thema. Gestern war das schon Gespräch unter den Taxifahrern am Bahnhof und heute am Flughafen. Es geht um Colexio im Allgemeinen, und um die Isarfunk – Partnerschaft im Besonderen.



Ich teile nicht die Befürchtungen vieler meiner Kollegen. Ein Sammeltransfer vom oder zum Flughafen wird uns nicht die Fahrgäste abgraben. Wenn ich meine Stammgäste betrachte wird niemand einen Sammeltransfer buchen. Die potenziellen Kunden sind eher die S-Bahnfahrer. Für Sammelfahrten (im PBefG noch als Marktfahrten tituliert) bräuchte man eine Genehmigung für Sonderlienenverkehr. Der während der letzten Tage in diesem Zusammenhang erwähnte Kaulke hat eine solche Genehmigung. Sonderlinienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit PKW sind zwei verschiedene Stiefel. Selbst zwischen Mietwagen und Taxis gibt es da noch Unterschiede. Mietwagen (nach § 49 PBefG) dürfen nur im Ganzen angemietet werden. Taxis hingegen dürften auch sitzplatzweise gemietet werden.
Als wir unseren Flughafensammeltransfer betrieben, buchten die Gäste bei dem Reisebüro meiner Frau die Fahrt zum Flughafen. Zweck,  Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmte das Reisebüro. Während der Fahrten lief das Taxameter, abgerechnet wurde am Monatsende.


Bei den Sammel- und Verteilfahrten  die wir bisher hier in München durchführen, ( Buszubringer, Dialysefahrten … ) buchen unsere Gäste unsere Taxis auch nicht im Ganzen, aber die Fahrgäste bezahlen nicht einzeln.

Auf der Homepage von Colexio habe ich gelesen, dass die Fahrgäste über ihr App vorgeschlagen bekommen wie der Taxifahrpreis aufgeteilt werden sollte.
Sauberer wäre es für Colexio in Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz, wenn  Colexio die Fahrten bezahlt. Die Rolle Celexios als Bestimmer von Zweck, Ziel, Ablauf und Auftraggeber der Fahrt wäre klarer hervorgehoben.

Über Alledem schwebt dann noch der Sechser, der -> § 6 PBefG, der verbietet Gestaltungen und Scheintatbestände einzurichten um die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes zu umgehen.

Einen großen Vorteil aber, hat der Paragraph; er gilt immer nur für die Anderen.   

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